| Unkosten |
| Der Selbstkostenpreis für den Oldtimer wird
auf Stundenbasis ermittelt und ist inkl. Fahrzeugführer (meist Eigentümer)
und bei Hochzeitsfahrten einem leichten Schmuck mit weißen Bändchen. Alle Kosten die zum Betrieb des Wagens gehören (Benzin etc.) sind bis zu einer Fahrstrecke von 100 km in der Stundenpauschale enthalten. Alle anderen ev. anfallende Kosten wie z.B. Park - oder Teilnahmegebühren sind nicht inbegriffen. Die Stundenpauschalen variiren, je nach Fahrzeug, von 70.- bis 100 € / Std. für die ersten 3 Stunden, jede weitere Stunde von 50.- bis 75.-€. Bei Fahrstrecken über 100 km wird jeder weitere km mit 0,30 ct Betriebskostenanteil berechnet. Bei großen Strecken oder ganztägigem Einsatz unterbreiten wir Ihnen gerne einen All-Inclusiv-Pauschalpreis. Preise für Film und Fototermine nach Absprache. Es kann durchaus sein, das Sie von einem Doktor, ihrem ehemaligen Schulfreund, oder einem Schornsteinfeger, auf jeden Fall aber von einem leidenschaftlichen Oldtimerfreund chauffiert werden. Mit dem Erlös aus den Fahrten werden ausschliesslich Fahrtkosten, Reparaturen, Erhalt und die laufenden Kosten für die Pflege der Oldtimer sichergestellt. Wichtig: Alle angebotenen Fahrzeuge sind im Sammlerzustand. Für den seltenen Fall, dass ein Fahrzeug aus technischen Gründen kurzfristig ausfällt, informieren wir Sie, ob Sie ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug wünschen, oder aber Sie erhalten Ihre Anzahlung zurück. Weitergehende Ansprüche schließen wir aus, da die Halter Ihrer Sorgfaltspflicht in Sachen regelmäßige Wartung unbedingt nachkommen. Wir empfehlen ein Ersatzfahrzeug bereit zu halten, falls der Oldtimer auf der Anreise zum Einsatzort einen Defekt aufweist, verunfallt, oder durch unvorhergesehene Ereignisse ( z. B. Stau ) nicht rechtzeitig eintreffen kann. Bitte beachten Sie, dass wir nur eine begrenzte Anzahl an Fahrern und Fahrzeugen zur Verfügung haben. Sollten Sie z. B. an einem Samstag heiraten, empfehlen wir Ihre Buchungsanfrage frühzeitig zu platzieren. Der Standort der meissten Fahrzeuge ist im Bereich Idstein / Bad Camberg. Gönnen Sie sich eine aussergewöhnliche Stadtrundfahrt in einem Oldtimer! |
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| Allgemeine Vermietbedingungen / AVM von Oldtimer-Rhein-Main |
| 1. Der Mietvertrag beinhaltet grundsätzlich einen Fahrer.
2. Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und ist für das Fahrzeug während der Mietzeit verantwortlich, der Fahrer hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder das Risiko besteht, daß Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten. Er hat jederzeit das Recht bei gefährdendem Verhalten der Mitfahrer in Bezug auf die Verkehrssicherheit oder einer Beschädigung des Fahrzeuges, die Fahrt sofort abzubrechen. Nach Abbruch sind jegliche Regresse ausgeschlossen. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug grundsätzlich untersagt. Für diesbezügliche Schäden haftet der Mieter. 4. Sollte der Vermieter einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand oder gesetzliche Auflagen nicht erfüllen können, so hat der Mieter (wegen der Einmaligkeit des Fahrzeuges) keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Der Vermieter versucht dem Mieter ein Ersatzfahrzeug zu beschaffen, wobei sich der Preis pro Stunde um 20% verändern kann. Sollte dies nicht gelingen, erhält der Mieter die geleistete Anzahlung zurück. Weitere Regresse gegenüber dem Vermieter sind ausgeschlossen. 5. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Alle Preise sind Stundenpreise. Die An- und Abfahrt zählt ab Standort des Fahrzeuges und kommt zur Mietdauer dazu. Die Mindestmietzeit beträgt 3 Stunden (incl. An- und Abfahrt). Sondertarife haben nur dann Geltung, wenn sie schriftlich bestätigt worden sind. Beim Reservieren ist keine Anzahlung nötig. Eine Reservierung ist verbindlich, auch wenn sie mündlich (Telefon) vereinbart wurde. Eine Anzahlung von 50. -€ wird spätestens 14 Tage vor Fahrtantritt fällig. Der Betrag des zu erwartenden Mietpreises ist spätestens bei Antritt der Nutzung in bar beim Fahrer zu bezahlen. 6. Sollte der Mieter vor Erfüllung des Vertrages zurücktreten, erheben wir eine Pauschale von 50 €. Wegen der historischen Seltenheit der Fahrzeuge obliegt der Mieter/Fahrer einer besonderen Sorgfaltspflicht. Unwegsame Strecken sind wegen der geringen Bodenfreiheit zu umfahren. Bei sehr alten Oldtimern sind keine Autobahnfahrten möglich. Keinesfalls darf gegen bestehende Verkehrsvorschriften verstoßen werden. 7. Das Fahrzeug ist im gesetzlichen Rahmen haftpflichtversichert. Eventuelle Schäden des Mieters über diesen Rahmen hinaus, können beim Vermieter/ Fahrer nicht geltend gemacht werden. 8. Der Mieter hat Sorge zu tragen, daß ein von ihm bestellter Blumenschmuck den Lack des Fahrzeuges nicht beschädigt. Andernfalls haftet der Mieter für den entstandenen Schaden. Für entstandene Schäden am Fahrzeug durch den Mieter oder dessen Mitfahrern, ist dieser Haftbar. 9. Bei besonderen Verschmutzungen des Innenraums durch den Mieter oder dessen Mitfahrern, wird dem Mieter die Kosten der Reinigung berechnet. 10. Gerichtstand und Erfüllungsort ist Limburg |
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Eine häufige Frage zu den Preisen: |
| Warum muss ich soviel zahlen, obwohl ich das Auto nur ca.
30 Minuten brauche? Hier ein Beispiel: Sie möchten Samstags um 14:00 Uhr von der Kirche abgeholt und zum Restaurant gefahren werden. Das Auto wird im Grunde nur 30 Minuten benötigt. |
| Der Ablauf: |
| 11:.00
Uhr Der Wagen wird aus der Garage geholt und für die Vermietung vorbereitet (Technische Kontrolle, Reinigung innen und außen). 11:45 Uhr wechselt der Besitzer die Werkstattkleidung gegen den Anzug und fährt zum Floristen 12:15 Uhr Ankunft im Blumengeschäft und Blumendekoration 12:45 Uhr Abfahrt zur Kirche, einige Zeit früher damit er nicht zu spät kommt wenn eine Straßensperrung oder ein Stau auftritt. 13:30 Uhr trifft er zu früh (besser als zu spät!!) bei der Kirche ein. 14:00 Uhr möchte der Fotograf noch ein paar Fotos machen. Der Sekt ist noch nicht ausgetrunken. 14:20 Uhr fangen die Gäste an Ihre Autos zusammenzusuchen damit ein schöner Konvoi entsteht. 14:30 Uhr geht es im Schritttempo zum Restaurant. 15:00 Uhr Es werden noch Fotos gemacht. 15:15 Uhr Das Auto wird nicht mehr gebraucht. 16:00 Uhr kommt der Besitzer wieder bei der Garage an. Das Auto wird ev. gereinigt, in die Garage gefahren und abgedeckt 16:30 Uhr Papierkram beendet und Feierabend Fazit: Selbst bei einer Anfahrtszeit von nur 45 Minuten war der Vermieter insgesamt über 5 Stunden für Sie tätig. |
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